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   VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 80-IV-23   

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VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 80-IV-23 (https://dejure.org/2024,4280)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 29.02.2024 - 80-IV-23 (https://dejure.org/2024,4280)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 29. Februar 2024 - 80-IV-23 (https://dejure.org/2024,4280)
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  • BVerfG, 11.09.2015 - 2 BvR 1586/15

    Versäumnis der Monatsfrist zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 80-IV-23
    Die Anhörungsrüge dient nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur wiederholten Überprüfung einer dem Rechtsschutzsuchenden ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. August 2023 - Vf. 29-IV-23; Beschluss vom 25. Juni 2020 - Vf. 53-IV-20; vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. September 2015 - 2 BvR 1586/15 - juris Rn. 4; Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 2 BvR 1904/05 - juris Rn. 2).
  • BVerfG, 16.12.2005 - 2 BvR 1904/05

    Offensichtlich aussichtslose Anhörungsrüge gem § 152a VwGO hält Frist des § 93

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 80-IV-23
    Die Anhörungsrüge dient nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur wiederholten Überprüfung einer dem Rechtsschutzsuchenden ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. August 2023 - Vf. 29-IV-23; Beschluss vom 25. Juni 2020 - Vf. 53-IV-20; vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. September 2015 - 2 BvR 1586/15 - juris Rn. 4; Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 2 BvR 1904/05 - juris Rn. 2).
  • BVerfG, 29.09.2020 - 2 BvR 412/20

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Anordnung einer gesetzlich nicht

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 80-IV-23
    Allein darin, dass ein Gericht der Rechtsauffassung des Rechtsschutzsuchenden nicht folgt, liegt kein Gehörsverstoß (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2023 - Vf. 34-IV-22; vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. September 2020 - 2 BvR 412/20 - juris Rn. 3).
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2023 - 29-IV-23
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 80-IV-23
    Die Anhörungsrüge dient nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur wiederholten Überprüfung einer dem Rechtsschutzsuchenden ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. August 2023 - Vf. 29-IV-23; Beschluss vom 25. Juni 2020 - Vf. 53-IV-20; vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. September 2015 - 2 BvR 1586/15 - juris Rn. 4; Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 2 BvR 1904/05 - juris Rn. 2).
  • VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 53-IV-20

    Verwerfung einer Verfassungsbeschwerde gegen die Kostenentscheidung in einem

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 80-IV-23
    Die Anhörungsrüge dient nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur wiederholten Überprüfung einer dem Rechtsschutzsuchenden ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. August 2023 - Vf. 29-IV-23; Beschluss vom 25. Juni 2020 - Vf. 53-IV-20; vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. September 2015 - 2 BvR 1586/15 - juris Rn. 4; Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 2 BvR 1904/05 - juris Rn. 2).
  • VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 34-IV-22
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 80-IV-23
    Allein darin, dass ein Gericht der Rechtsauffassung des Rechtsschutzsuchenden nicht folgt, liegt kein Gehörsverstoß (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2023 - Vf. 34-IV-22; vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. September 2020 - 2 BvR 412/20 - juris Rn. 3).
  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 80-IV-23
    Die erhobene Anhörungsrüge war nicht geeignet, die Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde offen zu halten, denn sie war aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei - auf die es insoweit ankommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 1994, BVerfGE 91, 93 [107]) - von vornherein aussichtslos.
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 80-IV-23
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 8. Dezember 2023 - Vf. 102-IV-23; Beschluss vom 21. Oktober 2022 - Vf. 15-IV-21; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 08.12.2023 - 102-IV-23
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 80-IV-23
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 8. Dezember 2023 - Vf. 102-IV-23; Beschluss vom 21. Oktober 2022 - Vf. 15-IV-21; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 15-IV-21
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 80-IV-23
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 8. Dezember 2023 - Vf. 102-IV-23; Beschluss vom 21. Oktober 2022 - Vf. 15-IV-21; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 21.03.2019 - 120-IV-18
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2023 - 30-IV-23
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